Die Worte ".... darf .... zugestellt werden ...." bedeuten kein Ermessen und geben dem Zusteller insbesondere keine Wahlmöglichkeit zwischen Ersatzzustellung und Hinterlegung. Vielmehr ist an einen an der Abgabestelle anwesenden Ersatzempfänger zuzustellen, wenn der Empfänger dort seinen reglmäßigen Aufenthalt hat und nicht angetroffen wird.
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