JudikaturOGH

RS0091950 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 1984

Eine Vorstrafe wegen unbefugten Fahrzeuggebrauchs steht aus spezialpräventiven Gründen der Annahme mangelnder Strafwürdigkeit der (Verkehrsstraftat) Tat (§ 88 Abs 1, allenfalls auch § 94 Abs 1 StGB) entgegen.

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