RS0091950 – OGH Rechtssatz
Eine Vorstrafe wegen unbefugten Fahrzeuggebrauchs steht aus spezialpräventiven Gründen der Annahme mangelnder Strafwürdigkeit der (Verkehrsstraftat) Tat (§ 88 Abs 1, allenfalls auch § 94 Abs 1 StGB) entgegen.