RS0001357 – OGH Rechtssatz
Erscheint die Entscheidung über einen Einstellungsantrag des Verpflichteten von der Ermittlung und Feststellung des streitigen Umstandes, ob die betreibende Partei im Vergleich die Einstellung der Exekution sofort und unabhängig von der vollständigen Zahlung eines bestimmten Betrages oder nur für den Fall der Zahlung dieses Betrages "gewährt" hat, abhängig, ist der Verpflichtete in analoger Anwendung des § 40 Abs 2 EO auf den Rechtsweg zu verweisen.