3Ob103/04z—OGH Entscheidung
26. Mai 2004
…bedeutet. Jeder, der eine besondere Tätigkeit ausübt, muss auch dafür einstehen, dass er die nötigen Fähigkeiten hat (stRsp, zuletzt 4 Ob 12/04z, RIS Justiz RS0026557). Die Übernahme außerhalb der eigenen Fachkompetenz liegender Tätigkeiten, obwohl man wissen musste, dass es an den hiezu erforderlichen Fähigkeiten fehlt, begründet auch ein (Übernahme )Verschulden…