JudikaturOGH

RS0053958 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 1984

Nach ständiger Rechtsprechung des VfGH (Slg 2072, 2500, 2978 ua) bestehen gegen die Übertragung staatlicher Aufgaben an die Kammern der gewerblichen Wirtschaft keine Bedenken; der Gesetzgeber kann vielmehr durch einfaches Gesetz Selbstverwaltungskörpern, wie es insbesondere auch die Handelskammern sind, staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich (mittelbare Bundesverwaltung nach Art 102 B-VG) zuweisen.

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