JudikaturOGH

RS0020880 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2000

Bei der Möglichkeit der vorzeitigen Auflassung des Bestandverhältnisses durch den Bestandnehmer gemäß § 1117 ABGB handelt es sich um eine Folge der Gewährleistungspflicht des Bestandgebers, die von keinem Verschulden abhängt.

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