JudikaturOGH

RS0029001 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2022

Zwischen der Untüchtigkeit der Gehilfen und der Schädigung muß ein Zusammenhang bestehen. Die Schadenszufügung muß in Ausführung der Besorgung, zu der der Gehilfe herangezogen wird, erfolgen.

Rückverweise