RS0020647 – OGH Rechtssatz
Zur Sicherung seiner Ansprüche hat der Bestandgeber nach § 1101 Abs 2 ABGB auch das Recht, die Wegschaffung der eingebrachten Stücke zu verhindern; er muß dann binnen drei Tagen um die pfandweise Beschreibung ansuchen (Welser I 6. Auflage, 291 f) oder sie herausgeben.