JudikaturOGH

RS0002764 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 1984

Wenn eine Liegenschaft versteigert wird, in der im Grundbuch ein Ausgedinge einverleibt ist, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

1. Der Ersteher muß die dingliche Last nicht übernehmen und es kommt gemäß § 216 Abs 1 Z 4 EO zur Festsetzung eines "Entschädigunganspruches";

2. Der Ersteher muß die dingliche Last ohne Anrechnung auf das Meistbot übernehmen;

3. Der Ersteher muß die dingliche Last in Anrechnung auf das Meistbot übernehmen.

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