JudikaturOGH

RS0003787 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 1984

Veräußert der Masseverwalter selbständige Bestandteile einer Konkursliegenschaft, handelt er angesichts einer offenen Kreditforderung der aus § 458 ABGB abzuleitenden Unterlassungspflicht (zumindest fahrlässig) zuwider und begründet dadurch eine Masseforderung im Sinne des § 46 Abs 1 Z 2 KO in der Höhe des erzielten Erlöses.

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