RS0003787 – OGH Rechtssatz
Veräußert der Masseverwalter selbständige Bestandteile einer Konkursliegenschaft, handelt er angesichts einer offenen Kreditforderung der aus § 458 ABGB abzuleitenden Unterlassungspflicht (zumindest fahrlässig) zuwider und begründet dadurch eine Masseforderung im Sinne des § 46 Abs 1 Z 2 KO in der Höhe des erzielten Erlöses.