RS0026630 – OGH Rechtssatz
Durch die Kreditgewährung wird häufig nach außenhin der Anschein der Kreditwürdigkeit des Schuldners hervorgerufen; es kann aber sicherlich nicht gesagt werden, daß in einer derartigen Kreditgewährung stets ein Ratschlag oder eine Auskunft im Sinne des § 1300 ABGB zu sehen ist.