JudikaturOGH

RS0035634 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2020

Auch die von Amts wegen erfolgenden Zustellungen müssen bei Endigung der Prozessvollmacht an den bisherigen Vertreter der Partei vorgenommen werden, bis die Partei dem Gericht die Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes angezeigt hat.

RG vom 17.06.1942, VIII 28; Veröff: DREvBl 1942/224

Rückverweise