RS0050687 – OGH Rechtssatz
Die mangels Einsprache der Parteien gemäß § 25 Abs 1 Z 3 ArbGerG zulässige Verlesung des Protokolles über die Aussage eines Zeugen könnte selbst dann, wenn dieser Zeuge in erster Instanz nicht entsprechend gemäß § 321 ZPO belehrt worden wäre, keine Nichtigkeit begründen.