JudikaturOGH

RS0019031 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 1984

Da bei der Aufteilung nicht der objektive Wert des ehelichen Gebrauchsvermögens maßgebend ist, ist auch die Zustimmung eines Ehegatten zur Übertragung des Hälfteanteils an einer Liegenschaft an den anderen einer Bewertung nicht zugänglich (hier: Frage der Anwendung des § 934 ABGB).

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