6Ob70/20t—OGH Entscheidung
20. Mai 2020
…die Relevanz einer solchen Aktenwidrigkeit, also deren Entscheidungswesentlichkeit und Eignung, eine unrichtige Entscheidung zu bewirken, darzustellen, sofern sie nicht offenkundig ist (vgl RS0042155 [T1, T2]; RS0042762 [T7, T8]). Dies ist dem Revisionswerber im vorliegenden Fall nicht gelungen. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 41, 50 ZPO. Die Beklagten…