JudikaturOGH

RS0096330 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 1984

§ 311 StGB normiert eine strafbare Verletzung der Amtspflicht in bezug auf öffentliche Urkunden und Beglaubigungszeichen und setzt darum hoheitliches (obrigkeitliches) Handeln des Täters voraus.

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