JudikaturOGH

RS0012265 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 1984

Wurde jemand strafgerichtlich wegen eines nicht nach § 540 ABGB tatbestandsmäßigen Verhaltens verurteilt ( und zwar wegen Fälschung eines Testamentes nach § 223 StGB ), muß ihm dennoch das Recht zugebilligt werden, darzutun, daß eine Erbunwürdigkeit im Sinne des § 542 ABGB nicht gegeben ist.

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