RS0081881 – OGH Rechtssatz
Unter den in der beispielsweisen Aufzählung der Kampfmittel im § 280 Abs 1 StGB an erster Stelle angeführten Waffen sind solche im technischen Sinne (§ 1 WaffG) zu verstehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um militärische Waffen handelt oder nicht (hier: Kleinkalibergewehre und Schrotflinten).