JudikaturOGH

RS0035456 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 2024

Stellt sich die Frage des allfälligen Mangels der Prozeßfähigkeit erst im Rechtsmittelverfahren, so hat das Rekursgericht eine entsprechende Prüfung und allfällige Sanierung selbst vorzunehmen.

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