JudikaturOGH

RS0073840 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2024

Stellt die Beschlagnahme der Fracht ausschließlich eine gesetzwidrige Maßnahme der Behörden dar, dann wäre der Schaden durch Umstände verursacht worden, die der Frachtführer nicht hätte vermeiden und deren Folgen er nicht hätte abwenden können.

Rückverweise