RS0004015 – OGH Rechtssatz
Die bisher unterbliebene Zustellung des Zahlungsverbotes hindert jedoch nicht die Entscheidung über den - mit dem Ansuchen um Bewilligung der Pfändung verbundenen - Antrag auf Überweisung, wenn ein Auftrag an den Drittschuldner im Sinne des § 301 EO nicht beantragt wurde (§ 303 Abs 3, Heller-Berger-Stix, 2187). Die Überweisung einer Forderung setzt den Eintritt der Rechtskraft der Pfändungsbewilligung nicht voraus.