JudikaturOGH

RS0056106 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. April 1984

Die Anfechtung eines Vertrages, der in seiner eigenen Kanzlei unter seiner maßgeblichen Mitwirkung abgeschlossen wurde, durch einen Rechtsanwalt unter Berufung auf § 3 KSchG (Haustürgeschäft) ist geeignet, Ehre und Ansehen des Standes erheblich zu beeinträchtigen.

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