JudikaturOGH

RS0096467 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 1984

§ 295 StGB ist kein zweiaktiges Delikt, sondern ein Absichtsdelikt (kupiertes Erfolgsdelikt), bei welchem der Eintritt des Erfolges außerhalb des Tatbestandes liegt und nach der Vorstellung des Täters ohne sein weiteres Zutun eintreten soll.

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