JudikaturOGH

RS0002871 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2009

§ 156 Abs 2 EO setzt stets voraus, daß Inhaber der zu räumenden Liegenschaft der Verpflichtete ist. Wird die Liegenschaft ganz oder zum Teil von Dritten benützt, so hat sich das Exekutionsgericht in die Beurteilung des Umfanges des Rechte des Dritten nicht einzulassen. Dem Ersteher bleibt es überlassen, seine Ansprüche im Rechtsweg durchzusetzen.

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