JudikaturOGH

RS0009654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 1984

Ein adäquater Kausalzusammenhang besteht zwischen der Zeugung des Kindes im Ehebruch und den Unterhaltsleistungen, die der Ehegatte, für dessen Vaterschaft die Vermutung des § 138 ABGB spricht, mit Rücksicht auf die ihn treffende Unterhalspflicht erbringt.

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