Ob sich ein Täter wirklich in einer Notwehrsituation befand, ist nach dem effektiven Geschehensablauf zu beurteilen; bei der Prüfung der Frage hingegen, ob er sich zum Zweck der von ihm gewollten Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs nur der notwendigen Verteidigung bediente, ist eine ex-ante - Betrachtung aus seiner Sicht geboten.
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