JudikaturOGH

RS0013694 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 1984

Die zwischen den Miteigentümern eines Hauses strittige Frage, ob von Mietern beabsichtigten, einer baubehördlichen Genehmigung bedürftigen Bauführungen in einzelnen Wohnungen zugestimmt werden soll, ist nicht im Verfahren nach §§ 9, 37 Abs 1 Z 6 MRG, sondern im allgemeinen Außerstreitverfahren nach § 835 ABGB zu entscheiden.

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