JudikaturOGH

RS0043759 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 1984

Auf die bedeutsame Frage, ob § 517 ZPO überhaupt im Exekutionsverfahren anwendbar ist, kann vom OGH nicht eingegangen werden. So sehr ein Bedürfnis der Praxis nach einer Leitlinie bestehen mag, so wenig kann es dich Aufgabe des Höchstgerichtes sein, in einer seiner Jurisdiktion gemäß § 529 Abs 1 Z 5 ZPO jedenfalls entzogenen Materie Rechtsansichten zu äußern.

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