Der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der "Inbegriff der Rechte und Pflichten" oder die "Gesamtheit der Rechte", die dem GmbH-Gesellschafter zukommen. Zwischen dem "Geschäftsanteil" dem "Gesellschaftsanteil" oder den "Ansprüchen ...... als Gesellschafter" besteht daher kein Unterschied.
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