5Ob49/02w—OGH Entscheidung
03. Dezember 2002
…Betriebskosten in § 21 Abs 1 MRG taxativ, abweichende Vereinbarungen zu Lasten des Mieters können nicht rechtswirksam getroffen werden (5 Ob 151/92, RIS-Justiz RS0069690). Die Bezahlung einer "Reparaturrücklage", sohin Zahlungen die gewidmet für die Begleichung künftiger Erhaltungsarbeiten dienen sollen, finden im Betriebskostenkatalog des § 21 MRG keine Deckung, was…