Der Architekt ist bei der Erstellung tauglicher Pläne für Vermessungsarbeiten anlässlich eines Bauvorhabens Erfüllungsgehilfe des Bestellers, der für dessen Verschulden einzustehen hat.
…2010/77, 67 FN 9), wurde dem Besteller ein Fehlverhalten von Vorunternehmern, die Pläne, Gutachten und Beratung bereitgestellt haben, als Mitverschulden zugerechnet (RIS Justiz RS0028751; RS0021646; 1 Ob 769/83 SZ 57/18). Das ist jedoch von jüngerer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RIS Justiz RS0021766 [T3]; 4…
…muss sich damit aber auch den durch die Fehlplanung ihres Gehilfen veranlassten Schaden als Mitverschulden anrechnen lassen (vgl JBl 1992, 114; RIS-Justiz RS0026766 und RS0028751; Reischauer aaO Rz 7 zu § 1304). Für die dem Spengler bei Arbeitsdurchführung unterlaufenen Fehler hat die Beklagte hingegen schon deshalb nicht einzustehen, weil der…
…Betracht. Trotz teilweiser Kritik im Schrifttum wurde dem Besteller ein Fehlverhalten von Vorunternehmen, die Pläne, Gutachten und Beratung bereitgestellt haben, als Mitverschulden zugerechnet (RIS Justiz RS0028751; RS0021646). Dies ist von der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs dahin eingeschränkt worden, dass sich ein Werkbesteller nicht jedes mitwirkende Verschulden eines von ihm beigezogenen…
…sind. Der Bauherr muß sich daher das Planungsverschulden des Architekten zurechnen lassen (s SZ 57/18 = JBl 1984, 556 = RdW 1984, 274 mwN; RIS-Justiz RS0028751; s auch Welser aaO 48f mwN). Zu den Pflichten des Bauherrn gehört insbesondere auch die Koordination der von verschiedenen Unternehmern zu erbringenden Leistungen, mangels spezieller…
…bisherigen Branchenpraxis orientiert hat. Damit kann es auf sich beruhen, ob dieses Mitverschulden des Nebenintervenienten der Klägerin überhaupt zuzurechnen wäre (vgl hiezu RIS-Justiz RS0021655; RS0028751). Soweit sich die Beklagte auf ihren Hinweis im E Mail vom 4. 6. 2004 („Diese Nachricht ist für [Beklagte] rechtsunverbindlich“) bezieht…
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