Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) sind auf den Entgeltanspruch nach § 1155 Abs 1 ABGB ebensowenig anzurechnen wie Leistungen aus einer (Alterspension) Pension.
…dass nach der bisherigen Rechtsprechung Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung auf den Entgeltanspruch nach § 1155 Abs 1 ABGB nicht anrechenbar sind (RIS Justiz RS0021644; Spenling in KBB 4 § 1155 Rz 9; ebenso für die im hier gegebenen Zusammenhang vergleichbare Bestimmung des § 1162b ABGB RIS…
…Anrechnung von Leistungen Dritter, insbesondere aber der Notstandshilfe, auf Verdienstentgangsansprüche eines Geschädigten einschließlich der dafür maßgebenden Erwägungsgründe umfassend und zutreffend dargestellt (RS0031478; RS0029090; vgl auch RS0021644; RS0114259; RS0022789; RS0031301 [T3]; s auch RS0031407; 6 Ob 260/03h; Reischauer in Rummel , ABGB³ § 1312 Rz 13 …
Rückverweise