JudikaturOGH

RS0065444 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2010

Die fehlende Aufgliederung der einzelnen Ansprüche aus der Beendigung des Dienstverhältnisses in der Forderungsanmeldung schadet nicht, wenn sich der Masseverwalter über die näheren anspruchsbegründenden Tatsachen unschwer unterrichten kann.

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