JudikaturOGH

RS0033631 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 1984

Hat der Wohnungseigentumsorganisator durch prozessuales Anerkenntnis ermöglicht, daß ohne schriftliche Zusage Miteigentum oder Wohnungseigentum begründet wurde, so steht ihm ein Rückforderungsrecht nach § 1432 ABGB nicht zu.

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