RS0002646 – OGH Rechtssatz
Dem Eigentümer der mit dem zwangsverwalteten Nutzungsrecht belasteten Liegenschaft steht nicht die Befugnis zu, wegen der geltend gemachten Unterlassung der Berichtigung von Auslagen im Sinne des § 120 EO, die Genehmigung der Rechnungslegung anzufechten (SZ 20/28).