JudikaturOGH

RS0013685 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Januar 1984

Über § 835 ABGB hinausgehende Minderheitsrechte stehen nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Sonderbestimmung Miteigentümern zu, die auch Wohnungseigentümer sind ( § 15 WEG 1975 ), da das Wohnungseigentumsgesetz 1975 das "Recht der Mehrheit auf unzweckmäßige Verwaltung" beseitigte.

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