JudikaturOGH

RS0051120 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2024

Bei einer vertragsändernden Versetzung eines Arbeitnehmers kann die fehlende Zustimmung des Arbeitnehmers durch eine Zustimmung des Betriebsrates im Sinne des § 101 ArbVG nicht ersetzt werden.

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