Bei einer vertragsändernden Versetzung eines Arbeitnehmers kann die fehlende Zustimmung des Arbeitnehmers durch eine Zustimmung des Betriebsrates im Sinne des § 101 ArbVG nicht ersetzt werden.
Rückverweise
…dass ein gerichtliches Verfahren nur die Zustimmung des Betriebsrates nach § 101 ArbVG, nicht eben die des Arbeitnehmers zu einer vertragsändernden Versetzung ersetzen kann (RS0051120). Durch ein solches Verfahren wäre daher im Hinblick auf eine Einsetzbarkeit des Beklagten für die Klägerin nichts zu gewinnen. [10] 7. Den Arbeitgeber trifft…
…Nach ständiger Rechtsprechung kann bei einer vertragsgründenden Versetzung die Zustimmung des Dienstnehmers nicht durch eine Zustimmung des Betriebsrats nach § 101 ArbVG ersetzt werden (RS0051120). Der Oberste Gerichtshof hat auch zu Punkt 39. KV Bord zu 8 ObA 40/22y ausgesprochen, dass das Urteil des Landesgerichts Korneuburg…
…vertragsändernden Versetzung eines Arbeitnehmers kann die fehlende Zustimmung des Arbeitnehmers durch eine Zustimmung des Betriebsrats iSd § 101 ArbVG nicht ersetzt werden (RIS Justiz RS0051120; iglS Reissner in Neumayr/Reissner , ZellKomm 3 [2018] § 101 ArbVG Rz 8). Der Ausgang des Verfahrens nach § 101 ArbVG ist…