JudikaturOGH

RS0070791 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Februar 1997

Bei § 31 Abs 1 MRG handelt es sich um einen selbständigen Kündigungsgrund, für den die Bestimmung des § 30 Abs 3 MRG über die erforderliche Dauer des Eigentumsrechtes des Vermieters nicht gilt.

Rückverweise