8ObA50/25y—OGH Entscheidung
27. November 2025
…Abteilungsleiterin den Kläger noch am 24. 6. 2024 schriftlich verwarnte, kann schon deshalb nicht als Verzicht der Beklagten auf eine Kündigung (vgl RS0029023; RS0082268 [T1]) gewertet werden, weil die Abteilungsleiterin nach den Feststellungen „keine Personalhoheit [hatte], keine Entlassungen und/oder Kündigungen und Verwarnungen aussprechen [durfte]“. Spricht ein…