JudikaturOGH

RS0040993 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 1983

Zu der erst durch die ZVN BGBl 1983/135 eingeführten Möglichkeit, auch gegen das nach § 398 Abs 1 ZPO gefällte Versäumungsurteil Widerspruch zu erheben fehlt eine Rechtsprechung des OGH; es liegt daher eine Frage im Sinne des § 502 Ab 4 Z 1 ZPO vor.

Rückverweise