RS0036009 – OGH Rechtssatz
Wurde über die Frage der sachlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes abgesondert verhandelt, liegt ein Zwischenstreit vor. Die in diesem Zwischenstreit unterlegene Partei hat die gesamten, in allen drei Instanzen erwachsenen Kosten des Zwischenstreites zu ersetzen.