RS0046427 – OGH Rechtssatz
Der Ansicht, die Einbringung einer gemeinsamen Klage gegen Streitgenossen nach § 93 Abs 1 JN sei ein rein faktischer Akt, der für sich allein eine ausreichende Inlandsbeziehung nicht herstellen könne (Bajons, ZfRV 1972,113), kann sich der OGH nicht anschließen.