5Ob237/04w—OGH Entscheidung
09. November 2004
…man vom hier nicht vorliegenden Fall eines Aufhebungsbeschlusses nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO oder eines Zwischenurteils ab - keine Beschwer bewirkt (RIS-Justiz RS0043947, RS0041758, RS0041929, RS0041735, insbesondere 2 Ob 71/98z). Die Rechtsrüge der beklagten Partei ist daher nur insofern beachtlich, als sie mit dem Argument, die von…