9Ob37/11y—OGH Entscheidung
25. November 2011
…des Einzelfalls beurteilt werden, womit im Allgemeinen keine Rechtsfrage begründet wird, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukäme (vgl RIS Justiz RS0044201). Dazu ist die Rechtsansicht der Vorinstanzen nicht zu beanstanden, dass im vorliegenden Fall wechselseitige Servituten nur insoweit begründet sein können, als sie die Ableitung von…