JudikaturOGH

RS0044390 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2025

Der im § 529 Abs 1 Z 1 ZPO normierte Anfechtungsgrund hat zur Voraussetzung, dass ein erkennender Richter von der Ausübung des Richteramtes im Rechtsstreit kraft Gesetzes ausgeschlossen war, dass also in seiner Person einer der im § 20 JN erschöpfend aufgezählten Ausschließungsgründe vorlag.

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