Durch ein im außerstreitigen Verfahren eingeholtes, in diesem Verfahren vom Gericht nicht übernommenes Sachverständigengutachten, das vorschlägt, ein Mindermaß zweier Grundstücke verhältnismäßig auf diese aufzuteilen, wird noch kein besseres, im strittigen Verfahren durchsetzbares Recht iS, des § 851 Abs 2 ABGB dargetan.
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