Da es sich bei der gerichtlichen Festsetzung eines vom Gesetz abweichenden Verteilungsschlüssels um eine rechtsgestaltende Entscheidung des Außerstreitrichters handelt, kann sie nur für die Zukunft getroffen werden.
…der gerichtlichen Festsetzung eines vom Gesetz abweichenden Verteilungsschlüssels um eine rechtsgestaltende Entscheidung des Außerstreitrichters handelt, kann sie nur für die Zukunft getroffen werden (RIS Justiz RS0083220). § 32 Abs 5 letzter Satz WEG regelt daher ausdrücklich, dass eine Neufestsetzung erst ab der der Antragstellung nachfolgenden Abrechnungsperiode wirksam…
…Da es sich dabei um eine rechtsgestaltende Entscheidung des Außerstreitrichters handelt, kann sie nur für die Zukunft getroffen werden (5 Ob 107/16w; RS0083220). [8] 3. Voraussetzung für die Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels nach dem 2. Fall des § 32 Abs 5 WEG ist das –…
…5 WEG 2002). Da es sich dabei um eine rechtsgestaltende Entscheidung des Außerstreitrichters handelt, kann sie nur für die Zukunft getroffen werden (RIS Justiz RS0083220). 2.1 Maßstab für den bei Gemeinschaftsanlagen iSd § 32 WEG 2002 festzusetzenden Verteilungsschlüssel ist die objektive und nicht die subjektive Nutzungsmöglichkeit; auf die…
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