5Ob28/04k—OGH Entscheidung
03. August 2004
…ein festgemauertes und nicht ohne Zerstörung der Substanz wieder entfernbares Gebäude ein Überbau sein (1 Ob 550/95, 5 Ob 36/00f, RIS Justiz RS0011243). Es kommt dabei nicht auf die (unkontrollierbare) innere Absicht des Erbauers, sondern deren äußeres Erscheinungsbild an, das vornehmlich aus dem Zweck des Gebäudes, aber auch…