JudikaturOGH

RS0020919 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2021

Dauerschuldverhältnisse können aus einem wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst werden. § 1117 ABGB nennt für Bestandverhältnisse derartige wichtige Gründe für eine Auflösungserklärung des Mieters. Hiebei spielt es keine Rolle, daß der Mieter die Auflösungserklärung in Form einer Kündigung abgibt.

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