JudikaturOGH

RS0090753 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 1984

Die Berücksichtigung des Unrechtsgehalts der Tat konvergiert mit den Belangen der Generalprävention, wozu auch der Gesichtspunkt der Festigung des Rechtsbewußtseins in der Bevölkerung gehört.

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