11Os52/15d—OGH Entscheidung
20. Oktober 2015
…Bundesgerichtshof vgl RIS Justiz RS0103844, RS0103711) grundsätzlich daran fest, dass für die Strafbemessung (im engeren Sinn) Aspekte der Generalprävention zu berücksichtigen sind (RIS Justiz RS0090600, RS0090753; jüngst etwa 11 Os 101/13g). Das notorische und somit einer empirischen Untersuchung nicht bedürftige gehäufte Auftreten von Untreuedelinquenz im Führungsbereich von Banken…